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SWK 18, 15. Juni 1998, Seite 416

Kalkulatorische Umsatzverprobung im Gastgewerbe

Korrekte Ermittlung des durchschnittlichen Rohaufschlages

Mag. Dr. Klaus Gaig

Bei der kalkulatorischen Schätzung (Verprobung) des Umsatzes im Gastgewerbe ist die Ermittlung eines durchschnittlichen Rohaufschlages erforderlich, wobei eine in der Praxis angewandte Rechenmethode zu einem unrichtigen Ergebnis führt. Der korrekte durchschnittliche Rohaufschlag ergibt sich durch die Berücksichtigung der fehlenden Preisrelation.

Gemäß § 184 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Bei Betriebsprüfungen im Gastgewerbe wird als Methode zur Prüfung (Verprobung) und Schätzung des Umsatzes üblicherweise die kalkulatorische Schätzung angewendet. Dabei wird ein Rohaufschlagssatz ermittelt, mit dem, vom gesamten Wareneinsatz ausgehend, der Gesamtumsatz im Schätzungswege ermittelt wird. Da die Getränke und Speisen mit unterschiedlichen Rohaufschlägen verkauft werden, muß im Zuge der Kalkulation ein gewogener Durchschnittsrohaufschlag angewendet werden.

Um eine möglichst genaue Schätzung zu erreichen, wird in der Praxis üblicherweise der Wareneinsatz nach Warengruppen (z. B. Spirituosen, alkoholfreie Getränke, Speisen, Wein, Bier usw.) einzeln verprobt. Für jede Warengruppe wird ein durchschnit...

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