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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 96

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der frühereGeschäftsführereiner aufgelösten GmbH haftet für die Grunderwerbsteuer, die dadurch entstanden ist, daß die GmbH beim Erwerb eines Grundstückes die Bedingungen für eine in Anspruch genommene GrESt-Befreiung nicht erfüllt hat — (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VFGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VWGH-ERKENNTNISSE)
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