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Änderung bei der Auszahlung der Familienbeihilfe
Übergangszeit soll so kurz wie möglich gehalten werden
Von Mag. Walter Thomanetz
Die Finanzverwaltung ist in den letzten Monaten dazu übergegangen, den Auszahlungsmodus der Familienbeihilfe insoweit zu ändern, als die Familienbeihilfe in Zukunft direkt von der Finanzverwaltung zur Auszahlung gebracht wird. Dazu werden alle Steuerpflichtigen, die Familienbeihilfe beziehen, persönlich angeschrieben, wobei in diesem Schreiben die Änderung des Auszahlungsmodus erklärt wird und gleichzeitig der Arbeitgeber informiert wird, daß dieser die Familienbeihilfenkarte an den Dienstnehmer auszuhändigen bzw. diese an das Finanzamt zu übersenden hat.
Im Zuge der Umstellung kommt es sehr oft zu Klagen über die lange Bearbeitungszeit, die verstreicht, bis zum ersten Mal die Familienbeihilfe zur Auszahlung gelangt. Nach den mir erteilten Auskünften ist die Finanzverwaltung bemüht, diese Übergangszeit so kurz wie möglich zu halten, was insbesondere dadurch erreicht wird, daß die Umstellung der Steuerpflichtigen Zug um Zug geschieht, sodaß ein übermächtiger Arbeitsanfall mit der dadurch bedingten verlängerten Bearbeitungszeit vermieden wird.
Ist die Umstellung dann geglückt, führt das nicht immer z...