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GmbH & Co. KG: Ausscheiden eines Gesellschafters
• Wenn aus einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GmbH & Co. KG, die Grundstücke besitzt, ein Gesellschafter ausscheidet und das Gesellschaftsvermögen ohne Liquidation auf den Verbleibenden übergeht, istGrunderwerbsteuerzu entrichten — (§ 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987)
Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung. Der Wert der Gegenleistung bemißt sich nach dem Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteils des übernehmenden Gesellschafters. (Abweisung)
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