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Überschußrechnung: Kreditzinsen
• Bei Gewinnermittlung durchÜberschußrechnungkönnen Zinsen, die von der kreditgebenden Bank in Rechnung gestellt, aber noch nicht bezahlt worden sind, nicht als Betriebsausgaben verrechnet werden — (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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