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ZWF 5, September 2015, Seite 228

Parteiantrag auf Gesetzesprüfung; entschiedene Rechtssache; Ermittlungsverfahren

ZWF 2015/44

Mario Schmieder und Norbert Wess

§ 62a VfGG; Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG

Wenn im (strafrechtlichen) Ermittlungsverfahren von einem Gericht über eine Frage entschieden wird, die im allfälligen Hauptverfahren nicht mehr aufgerollt werden kann, ist bei verfassungskonformen Verständnis des § 62a VfGG schon aus Rechtsschutzerwägungen von einer eigenständigen „entschiedenen Rechtssache“ und damit von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines aus Anlass eines gegen eine solche erstinstanzliche Entscheidung erhobenen Rechtsmittels gestellten Parteiantrages auszugehen.

Dies gilt jedenfalls für im Übrigen am Verfahren nicht weiter beteiligte Dritte, die im Ermittlungsverfahren eine gerichtliche Kontrolle initiierten, um ihnen zukommende subjektive Rechte zu wahren.

Anmerkung

Siehe ausführlich dazu Rohregger, VfGH zu Parteienanträgen auf Normenkontrolle im Ermittlungsverfahren, in diesem Heft, 212.

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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