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ZWF 5, September 2015, Seite 228

Einspruch wegen Rechtsverletzung; Kriminalpolizei; Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

ZWF 2015/46

§ 106 StPO; Art 83 Abs 2 B-VG

Aufhebung der Wortfolge „Kriminalpolizei oder“ in § 106 Abs 1 StPO betreffend den Rechtsschutz gegen Akte der Kriminalpolizei im strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren; S. 229 Zuständigkeit der Rechtsmittelinstanz gegen sicherheitsbehördliche Maßnahmen abhängig von der angewendeten Rechtsgrundlage; Rechtsgrundlage für einen Einspruch nach der StPO oder eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht für den Rechtsschutzsuchenden nicht eindeutig erkennbar.

Der Rechtsschutzsuchende läuft regelmäßig Gefahr, sein Begehren bei der unzuständigen Behörde anhängig zu machen. Dieser Umstand verstößt gegen das durch Art 83 Abs 2 (iVm Art 18) B-VG gewährleistete Recht, weil es dem Rechtsschutzsuchenden objektiv verunmöglicht wird, die korrekte Abgrenzung zwischen zwei aus seiner Sicht konkurrierenden Rechtschutzzuständigkeiten vorzunehmen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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