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Anwendbarkeit der FATF-Empfehlungen auf virtuelle Währungen
Kurz vor Beginn der nun in Österreich laufenden vierten FATF-Evaluierungsrunde hat die Financial Action Task Force (FATF) eine umfangreiche Anleitung zum risikobasierten Umgang mit virtuellen Währungssystemen vorgelegt. Es nicht das erste Dokument der FATF, das sich mit virtuellen Währungen aus dem Blickwinkel der Geldwäsche befasst, bildet jedoch, insb im Zusammenspiel mit den schon früher ergangenen Dokumenten, eine zunehmend umfassende und konkrete authentische Auslegung der FATF-Empfehlungen in diesem Bereich.
Dass vor allem konvertiblen, dh in beidseitigem Austauschverhältnis zu echtem Geld stehenden virtuellen Währungen wie etwa Bitcoins ein gewisses Potenzial für Geldwäsche innewohnt, hat bereits die EZB in ihrer Studie zu virtuellen Währungssystemen 2012 festgehalten. In den zuletzt 2012 erneuerten FATF-Empfehlungen fehlen noch konkrete Anweisungen hinsichtlich virtueller Währungen. Die in Empfehlung 15 enthaltene Aufforderung an die Staaten, die mit neuen Technologien, Geschäftspraktiken oder Produkten verbundenen Geldwäscherisiken zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, ist ein recht unbestimmter Fingerzeig. Ein Jahr später hielt die FATF erstmals fest, dass A...