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VfGH zu Parteianträgen auf Normenkontrolle in Ermittlungsverfahren
Mit Erkenntnis vom , G 46/2015, hat der VfGH klargestellt, dass Parteianträge auf Normenkontrolle in bestimmten Fällen auch aus strafprozessualen Ermittlungsverfahren heraus zulässig sind. Dies war – weil der Gesetzgeber in den Materialien eine andere Ansicht vertreten hatte – bislang offen.
1. Das Erkenntnis vom , G 46/2015
In der Literatur war man sich einig: Obwohl der Gesetzgeber in den Materialien die Ansicht vertreten hatte, dass aus strafprozessualen Ermittlungsverfahren keine Parteianträge auf Normenkontrolle an den VfGH möglich seien, hielt man solche – zumindest in bestimmten Fällen – für zulässig. Der VfGH hat dies in G 46/2015 nunmehr grundsätzlich bestätigt und einen Parteiantrag, der aus einem Ermittlungsverfahren heraus gestellt worden war, ausdrücklich für zulässig erklärt.
Der – auf das hier Wesentliche reduzierte – Sachverhalt war folgender: Aus Anlass eines gegen eine natürliche Person geführten Ermittlungsverfahrens wurden bei einer – nicht als Beschuldigte geführten – Wirtschaftstreuhandgesellschaft Unterlagen einer Privatstiftung sichergestellt. Der Beschuldigte sowie die betroffene Wirtschaftstreuhandgesellschaft und die Privatstiftung haben dagegen Widerspruch ...