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ZWF 5, September 2021, Seite 244

Finanzstrafrechtliche Abschirmwirkung von SKS

ZWF Redaktion

§ 8 FinStrG

Brandl/Felice, Das Steuerkontrollsystem als finanzstrafrechtlicher Schutzschild, in Macho/Schrottmeyer, Praxishandbuch Steuerkontrollsystem (2021) 87

Da Zuwiderhandlungen gegen abgabenrechtliche Vorschriften weitreichende finanzstrafrechtliche Konsequenzen (von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen) für die Betroffenen haben können, aber auch sonstige Nebenfolgen (Ausschluss vom Fixkostenzuschuss, Verlust von Berufsbefugnissen) und Reputationsschäden mit sich bringen können, kommt SKS auch im Finanzstrafrecht eine nicht unwesentliche Bedeutung zu.

Ein SKS kann ein wirkungsvoller Schutzschild zur Abwehr oder Abkürzung von finanzstrafrechtlichen Ermittlungs- und Verfolgungsrisiken sein. Ein SKS ist allerdings nur effektiv, wenn es ganzheitlich auf alle Unternehmensprozesse angewandt und individualisiert angepasst sowie kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt wird.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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