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ZWF 5, September 2021, Seite 210

Neue Vorschriften der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bernadette Rapp

Am hat die Europäische Kommission ihre Pläne für ein stärkeres und harmonisiertes europäisches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Dieses beinhaltet eine aktualisierte Richtlinie, eine neue Verordnung, eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde und eine überarbeitete Geldtransfer-Verordnung. Die seitens der Kommission vorgestellten Gesetzesvorschläge und die damit einhergehenden wichtigsten Änderungen des EU-Regelwerks werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.

1 Hintergrund

Der aktuelle rechtliche Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird durch eine Richtlinie abgesteckt, die in nationales Recht übertragen werden muss. Dies führte vielfach nicht nur zu Verzögerungen bei der Umsetzung, sondern auch zu Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften, was fragmentierte Ansätze innerhalb der EU zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass die bestehende Richtlinie nicht detailliert genug ist, um ausreichende Konvergenz sicherzustellen. Außerdem behindert die Tatsache, dass es auf EU-Ebene keine zentrale Koordinierungsstelle gibt, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentra...

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