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Erkundigungspflichten und Pflicht zur Aktualisierung
ZWF 2021/56
§ 9 FinStrG iVm § 9 Abs 2 StGB
BGH , 2 StR 246/20; Lamsfuß, NZWiSt 2021, 325
Für die Frage der Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums gelten für geschäftlich Tätige besondere Erkundigungspflichten. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sich geschäftlich Tätige über die in ihrem spezifischen Geschäftsfeld geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften informieren und haben sich auch wegen zwischenzeitlicher Änderungen der Rechtslage stets auf dem Laufenden zu halten. Die Erkundigungspflichten enthalten auch eine „Pflicht zur Aktualisierung“ im Hinblick auf strafrechtlich relevante Rechtsänderungen und beziehen sich damit auf diejenigen Tatbestände des Kernstrafrechts, deren Schutzgüter nach allgemeiner Lebenserfahrung durch die spezifische Berufsausübung in besonderer Weise gefährdet werden.
Die Ausführungen können sinngleich auf den Tatbildirrtum übertragen werden.