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Liebe Leserinnen und Leser,
bereits zum zweiten Mal in der noch kurzen Geschichte der ZWF sehen wir uns veranlasst, dem Thema Geldwäsche ein Schwerpunktheft zu widmen. Während sich das ZWF-Jännerheft 2018 insb der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL im österreichischen Recht widmete, gibt es jetzt gleich zwei aktuelle Anlässe für ein neues Geldwäsche-Heft: eine tiefgreifende Neufassung des Geldwäscherei-Straftatbestands und die Präsentation eines Pakets von vier Legislativvorschlägen durch die Europäische Kommission, die das Geldwäsche-Präventionsrecht auf neue Beine stellen sollen. Beiden Bereichen – Strafrecht und Präventionsrecht – wollen wir uns in diesem Heft widmen.
Der neue Geldwäscherei-Straftatbestand
Die Neugestaltung des § 165 StGB durch das Terror-Bekämpfungs-Gesetz erfolgte in Umsetzung der Vorgaben der RL 2018/1673. Eine Analyse des neugefassten § 165 StGB samt dem neuen Erschwerungsgrund nach § 33 StGB und der ebenso neuen Form des erweiterten Verfalls nach § 20b Abs 2a StGB erfolgt im Beitrag von Glaser. Im Vergleich zur alten Rechtslage gibt es nunmehr eine viel präzisere Umschreibung des Tatobjekts (Was ist ein Vermögensbestandteil? Wann genau liegt eine Vortat vor?) und es wurden die Tathandlungen und die Vorsatzerfordernisse neu gefasst.