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Sicherstellung; Beschlagnahme; Insolvenz
Futterknecht, Die Auswirkung der Insolvenzeröffnung auf Sicherstellung und Beschlagnahme von Vermögenswerten nach der StPO, ÖJZ 2017, 592
Im Beitrag werden die Voraussetzungen der Sicherstellung, der Beschlagnahme und eines Insolvenzverfahrens erläutert sowie anschließend die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf verschiedene Vermögenswerte untersucht. Die Sicherstellung und Beschlagnahme aus Beweisgründen bzw von Beweismitteln sind nicht schon bei Insolvenzeröffnung, sondern erst nach rechtskräftiger Beendigung des Strafverfahrens aufzuheben. Die Sicherstellung und Beschlagnahme zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche, der Konfiskation, des (erweiterten) Verfalls, des Verfalls nach § 17 FinStrG sind – sofern die betroffenen Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fallen – mit Insolvenzeröffnung aufzuheben und Vermögenswerte dem Insolvenzverwalter zur Verwertung zu überlassen.