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ZWF 5, September 2017, Seite 239

Verkürzungszuschlag

ZWF Redaktion

§ 30a FinStrG

, BFGjournal 2017, 288

Ein selektives Aufgreifen strafrechtlich relevanter Verkürzungsbeträge, um eine Anwendung des § 30a FinStrG durch Unterschreitung der Wertbetragsgrenzen zu ermöglichen, kommt nicht in Betracht. Auch die ErlRV stellen insofern klar und unmissverständlich auf die im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten, strafrechtlich relevanten Nachforderungsbeträge ab.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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