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Prozessgegenstand; Zweifel
ZWF 2017/50
; RIS-Justiz RS0131447
Bei der – anhand des Anklagetenors und der Anklagebegründung vorzunehmenden – Beurteilung der Frage, welchen Sachverhalt der Ankläger anklagen, also dem Gericht zur tatsächlichen Klärung und rechtlichen Beurteilung anheimstellen wollte, schlagen Zweifel an der Erkennbarkeit des Prozessgegenstands zulasten des Anklägers aus.