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ZWF 5, September 2017, Seite 238

Relevante Irrtümer bei verdeckten Ausschüttungen

ZWF 2017/61

§ 33 FinStrG

Tatbestandsirrtümer oder zB Auffassungsunterschiede in Bezug auf eine Frage des Arbeitsrechts (Vorliegen bzw Nichtvorliegen eines Abfertigungsanspruchs) stehen der Annahme einer verdeckten Ausschüttung entgegen. Unbeachtlich wäre hingegen ein Irrtum über die ertragsteuerlichen Konsequenzen einer inadäquaten Leistungsbeziehung.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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