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Relevante Irrtümer bei verdeckten Ausschüttungen
ZWF 2017/61
Tatbestandsirrtümer oder zB Auffassungsunterschiede in Bezug auf eine Frage des Arbeitsrechts (Vorliegen bzw Nichtvorliegen eines Abfertigungsanspruchs) stehen der Annahme einer verdeckten Ausschüttung entgegen. Unbeachtlich wäre hingegen ein Irrtum über die ertragsteuerlichen Konsequenzen einer inadäquaten Leistungsbeziehung.