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Praxisbericht zur Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung
Im Märzheft der ZWF berichtete die Autorin über die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in der Praxis. Im vorliegenden Beitrag gewährt sie einen Einblick in die Arbeitsabläufe der beiden Organisationseinheiten Finanzstrafbehörde (Wien) und Steuerfahndung.
1. Allgemeines
Die Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern und der Steuerfahndung bei der Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von bedeutsamen Betrugshandlungen im Steuerbereich ist im , BMF-280000/0084-IV/2/2012, geregelt.
Die Steuerfahndung tritt dabei im Umfang der Leistungsvereinbarung im Auftrag der zuständigen Finanzstrafbehörde I. Instanz nach außen auf.
2. Kontaktaufnahme, Koordinierungstermin, Fallbearbeitungsvereinbarung
Hier kommen in aller Regel zwei Möglichkeiten in Betracht:
In den meisten Fällen tritt die Finanzstrafbehörde an die Steuerfahndung heran und beauftragt sie mit der Durchführung von Zwangsmaßnahmen.
Die Steuerfahndung selbst erlangt Kenntnis von einem finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt und nimmt Kontakt mit der Finanzstrafbehörde auf.
Wenn die Finanzstrafbehörde die Dienstleistung der Steuerfahndung in Anspruch nimmt, erfolgt dies durch ein Ersuchen des (Team-)Leiter...