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ZWF 3, Mai 2017, Seite 114

Nichtigkeitsgrund; Tatsachenkognition

ZWF 2017/33

Art 7 Abs 1, 18, 140 Abs 1 B-VG; § 281 Abs 1 Z 5a StPO; Art 2 StGG; Art 6 EMRK; Art 2 des 7. ZP zur EMRK

Der VfGH wies einen Parteiantrag auf Aufhebung der Wortfolge „aus den Akten erhebliche“ in § 281 Abs 1 Z 5a StPO ab. Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5a StPO begegnet selbst in der restriktiven Interpretation des OGH (dahingehend, dass nur besonders qualifizierte Fehler bei der Beweiswürdigung von ihm aufgegriffen werden können) keine Bedenken im Hinblick auf Art 6 Abs 1 EMRK und Art 2 des 7. ZP zur EMRK. Art 6 Abs 1 EMRK und Art 2 des 7. ZP zur EMRK gebieten es nicht, mehrere Instanzen einzurichten. Aus diesem Grund besteht kein Verstoß des die volle Tatsachenkognition des OGH beschränkenden Nichtigkeitsgrundes gegen die Rechte auf Zugang zu Gericht sowie auf ein faires Verfahren, auf Unschuldsvermutung, auf ein Rechtsmittel in Strafsachen und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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