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ZWF 3, Mai 2017, Seite 113

Nichtigkeitsbeschwerde; echte Konkurrenz

ZWF 2017/29

§ 290 StPO

; RIS-Justiz RS0131255

Begehrt die zum Nachteil des Angeklagten ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ausschließlich die Verurteilung nach einem anderen als dem vom Erstgericht angenommenen Straftatbestand, kann sie im Falle echter Konkurrenz beider Delikte keinen Erfolg haben. In einem solchen Fall ist es dem OGH verwehrt, einen zusätzlichen Schuldspruch zu fällen, wenn der vom Erstgericht gefällte Schuldspruch rechtsrichtig ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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