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ZWF 3, Mai 2017, Seite 123

Strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers für Finanzvergehen der juristischen Person

Präzisierung des Identitätskriteriums im Ne-bis-in-idem-Grundsatz

Lukas Staffler

In seinem Urteil vom , verb Rs C‑217/15 und C‑350/15, Orsi und Baldetti, präzisierte der EuGH die Verfahrensgarantie ne bis in idem dahingehend, dass das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft trotz rechtskräftiger Erledigung des Abgabenverfahrens gegen die juristische Person für denselben Sachverhalt zulässig ist. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Doppelverfolgung ist die Dualität von Verfahren und Sanktionen gegen zwei unterschiedliche Subjekte, nämlich die juristische einerseits und die natürliche Person andererseits.

1. Sachverhalt

Am erließ der EuGH in der Rechtssache Orsi und Baldetti sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren. Das Urteil gründet auf zwei verschiedenen, aber inhaltlich ähnlich gelagerten Sachverhalten. In beiden Fällen hatten italienische Handelsgesellschaften mit beschränkter Haftung jeweils über 1 Mio € an Mehrwertsteuer nicht abgeführt. Im italienischen Abgabenverfahren konnten die juristischen Personen mit der staatlichen Finanzverwaltung einen Vergleich samt Bußgeldzahlung abschließen und damit das Abgabenverfahren rechtskräftig beenden.

Gleichwohl zeigte in beiden Fällen die italienische Finanzverwaltung die Nichtabführu...

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