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ZWF 3, Mai 2017, Seite 133

Die neue Terrorismusbekämpfungs-Richtlinie

Severin Glaser und Robert Kert

Am haben das Europäische Parlament und der Rat die neue Terrorismusbekämpfungs-RL erlassen. Sie ersetzt den – bereits 2008 novellierten – Terrorismusbekämpfungs-RBe und dient der Angleichung des materiellen Strafrechts der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Terrorismus, enthält aber auch einige strafprozessuale Bestimmungen sowie Bestimmungen zum Opferschutz.

Der Straftatenkatalog der Terrorismusbekämpfungs-RL wurde gegenüber jenem des Terrorismusbekämpfungs-RBe erweitert und zwingt die Mitgliedstaaten noch stärker zur Kriminalisierung von Vorbereitungshandlungen. Neben allen bereits aus dem RBe bekannten Tatbeständen (terroristische Straftaten, Straftaten iZm einer terroristischen Vereinigung, Straftaten iZm terroristischen Aktivitäten) verlangt die RL auch die Kriminalisierung von Reisen zu terroristischen Zwecken (Art 9) bzw die Organisation oder Erleichterung solcher Reisen (Art 10). Völlig neu gegenüber dem RBe ist der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung (Art 11): Er verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, „dass die direkte oder indirekte, mit beliebigen Mitteln erfolgende Bereitstellung oder Sammlung von Geldern, mit der Absicht oder in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilwe...

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