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ZWF 4, Juli 2016, Seite 160

Kausaler und funktionaler Zusammenhang beim Betrug

ZWF 2016/29

§ 146 StGB

; RIS-Justiz RS0117721

Der Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn der Irrtum für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war. Dabei handelt es sich um eine auf der Tatsachenebene zu klärende Frage. Eine als erwiesen angenommene Kausalität kann durch die Konstatierung nicht problematisiert werden, dass ohne den Irrtum, bei Kenntnis der wahren Sachlage, aus anderen nicht wirksam gewordenen Motiven genauso verfügt worden wäre.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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