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ZWF 4, Juli 2016, Seite 161

Bereicherungsvorsatz und Betrug

ZWF Redaktion

§ 147 Abs 2 und 3 StGB

Taferner, „Betrugsschaden“ ohne Bereicherungsvorsatz? Kritische Anmerkung zu OGH 13 Os 63/14k, ÖJZ 2016/58, 404

Entgegen der in 13 Os 63/14k geäußerten Ansicht des OGH, wonach die in den Vorsatz aufgenommene Höhe der unrechtmäßigen Bereicherung für die Verwirklichung der Schadensqualifikationen irrelevant sei, vertritt die Autorin, dass dem Bereicherungsvorsatz Begrenzungsfunktion zukommt. Dem Charakter des Betrugs als Vermögensverschiebungsdelikt sollte entsprechend Rechnung getragen und eine Deliktsverwirklichung – auch im Sinne einer Orientierung am Unwert des Verhaltens – nur in dem Ausmaß angenommen werden, in dem der Vermögensschaden (im Sinne eines „Betrugsschadens“) durch einen korrespondierenden Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung abgedeckt ist, um einer unerwünschten und unnötigen Strafbarkeitsausdehnung entgegenzutreten.

Anmerkung

Vgl dazu auch Stricker, Entscheidungsbesprechung zu , JBl 2016, 127 (128 ff).

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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