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ZWF 4, Juli 2016, Seite 193

Auswirkung von bloßen Übertragungsfehlern auf Fahrlässigkeit

ZWF 2016/32

§ 8 FinStrG

BFH , IX R 18/14, mit Anm Baumgartner/Opacic, DB 2015, 2052

Wurde bei der elektronischen Übermittlung einer Steuererklärung vergessen, eine Besteuerungsgrundlage in das entsprechende Feld des EDV-Formulars zu übertragen, so liegt darin nicht grundsätzlich ein grobes Verschulden. Solche Übertragungsfehler sind selbst bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht auszuschließen, sodass– nicht stets, aber im Einzelfall – keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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