Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkung von bloßen Übertragungsfehlern auf Fahrlässigkeit
ZWF 2016/32
BFH , IX R 18/14, mit Anm Baumgartner/Opacic, DB 2015, 2052
Wurde bei der elektronischen Übermittlung einer Steuererklärung vergessen, eine Besteuerungsgrundlage in das entsprechende Feld des EDV-Formulars zu übertragen, so liegt darin nicht grundsätzlich ein grobes Verschulden. Solche Übertragungsfehler sind selbst bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht auszuschließen, sodass– nicht stets, aber im Einzelfall – keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.