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ZWF 4, Juli 2016, Seite 193

Selbstanzeige – Auswirkung der Entrichtungsbestimmung auf den Säumniszuschlag

ZWF 2016/31

§ 29 Abs 2 FinStrG; § 217 BAO

Durch die Regelung des § 29 FinStrG wird die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gem § 217 BAO nicht berührt, weil eine Aufhebung der Fälligkeitsregelung des § 21 Abs 1 UStG dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen und dem Gesetzgeber auch nicht zugesonnen werden kann. Die ins Treffen geführte Norm des FinStrG ermöglicht lediglich die Straffreiheit bei einer nachträglichen Offenlegung der Verfehlung eines Finanzvergehens und Entrichtung der Abgaben (die Monatsfrist für die Entrichtung der verkürzten Abgaben beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben mit Erstattung der Selbstanzeige). Eine Änderung der Fälligkeit der Abgabe kann daraus nicht abgeleitet werden. Verkürzte Selbstbemessungsabgaben waren im Zeitpunkt der Nachmeldung oder Selbstanzeige bereits fällig. Durch Nachfristen wird die Fälligkeit einer Abgabe nicht verschoben.

Die Entscheidung des , sei aus folgenden Gründen nicht vergleichbar: Dabei handelt es sich um einen sog zweiten Säumniszuschlag und weiters um eine im Wege eines innerhalb der Nachsicht eines abgewiesenen Zahlungserleichterungsansuchens geleistete Einkommensteuerzahlung.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitn...
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