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Abgabenbetrug durch Unterlassen
Schmitt/Köck, Abgabenbetrug durch Unterlassen unter Verwendung von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen? ÖJZ 2016/62, 441
Eine Tatbestandsverwirklichung des § 39 Abs 1 lit b FinStrG durch Unterlassung ist nur dann möglich, wenn man Verwendung von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen im Sinne von Zugrundelegen interpretiert.
Im Hinblick auf § 39 Abs 1 lit a FinStrG hat dies der OGH bereits bestätigt (vgl RIS-Justiz RS0130536).
Rainer Brandl / Roman Leitner