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Auswirkungen der MwSt-Rechtsprechung des EuGH auf das Umsatzsteuerstrafrecht
Muhler, Die Auswirkungen der aktuellen MwSt-Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Umsatzsteuerstrafrecht, in: Tagungsband DAI 2016, 291
S. 194 Da die Anwendung des Missbrauchsvorbehaltes zu einer Kumulation von Steueransprüchen und damit zu einer Überkompensation des durch die Lieferkette eigentlich entstandenen Steuerschadens führt, gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Einschränkungen des Missbrauchsvorbehaltes:
Steuerpflichtigen, die wissen, dass sie sich an einer betrügerischen Lieferkette beteiligen, können Steueransprüche nur versagt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Personenkreises erfüllen, der nach § 71 dAO auch in Haftung genommen werden kann.
Steuerpflichtigen, denen nur vorgeworfen werden kann, sie hätten von ihrer Beteiligung an einer Lieferkette wissen müssen, kann
–ein Vorsteuerabzug nur versagt werden, wenn im Verhältnis zu ihrem Lieferanten die Voraussetzungen des § 25d dUStG erfüllt sind;
–die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur versagt werden, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen die Nichtbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland seiner Lieferung gefördert hat.
Eine Bestrafung der missbräuchlichen...