Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 72 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern
Literatur
Ginner in Petsche/Urlesberger/Vartian, Kartellgesetz 20052 (2016) § 72 KartG; Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 72 KartG; Mayr in Rechberger/Klicka (Hrsg), Zivilprozessordnung5 (2019) § 19ff JN; Ziehensack, Die Ablehnung von Richtern, Zak 2006, 243.
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Auch für die fachkundigen Laienrichter gelten die allgemeinen Ablehnungsbestimmungen gem § 19 ff JN in gleichem Maße wie für Berufsrichter; dies dient der Sicherstellung von Objektivität und Unparteilichkeit im Einzelfall. Laienrichter haben daher Gründe für ihre Befangenheit oder Ausgeschlossenheit im konkreten Fall möglichst frühzeitig selbst zu melden. Dabei liegt noch kein Ausschließungsgrund vor, wenn der Laienrichter beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist wie eine Partei, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, welche Zweifel an der Unparteilichkeit aufkommen lassen. Unparteilichkeit liegt dann nicht mehr vor, wenn der Laienrichter mit konkreten Interessenvertretungsaufgaben befasst war, welche im betreffenden Sachverhalt (hier: unverbindliche Verbandsempfehlung) zu Modifikationen führten, bevor dieser beim KG anhängig gemacht wurde. Anwendung findet zudem das Kriterium der „regelmäßigen gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse...