Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 70 Amtsenthebung
Literatur
Ginner in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 70 KartG.
1
Die Bestimmung über die Amtsenthebung eines fachkundigen Laienrichters normiert die Gründe für die Enthebung, das Verfahren und die Zuständigkeit. Sie komplettiert die Bestimmungen über die Eignung (§ 66 KartG) und die Unvereinbarkeit (§ 67 KartG).
2
Seines Amtes zu entheben ist der fachkundige Laienrichter bei Wegfall der Voraussetzungen zur Eignung (Z 1), bei Vorliegen eines Unvereinbarkeitsgrundes (Z 2) oder wenn er seine Amtspflichten qualifiziert und wiederholt vernachlässigt (Z 3). Das Vorliegen dieser Voraussetzungen führt also im Unterschied zum Erreichen eines bestimmten Lebensalters nicht ex lege zum Amtsverlust (vgl § 69). Vielmehr ist in allen diesen Fällen ein dienstgerichtliches Verfahren nach den verwiesenen Bestimmungen des RStDG durchzuführen. Ein Disziplinarverfahren zur Amtsenthebung ist dann angezeigt, wenn der Laienrichter ein Verhalten setzt, das mit dem Ansehen des Amtes unvereinbar ist (s auch § 18b StVG). Die gesundheitliche Verfassung, welche den Laienrichter an der Ausübung seines Amtes hindern könnte, ist hingegen kein ausdrücklicher Grund zur Amtsenthebun...