BauR Wien | Wiener Baurecht
6. Aufl. 2019
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§ 6 Prüfbedingungen
(EB zu LGBl 2016/14)
Die in den § 4 und 5 festgelegten Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradanforderungen sind nach dem Stand der Technik zu prüfen. Die einzelnen Regelungen entstammen der Vereinbarung.