Geuder/Fuchs
BauR Wien | Wiener Baurecht
Kommentar
6. Aufl. 2019
ISBN: 978-3-7073-3981-9
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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht
§ 2 Pflichten des für die Bauführung Verantwortlichen
Anmerkungen
1) Unnötig ist jeder Baulärm, der bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit sich nicht ergibt.
2) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.
3) Baulärm kann also auch durch Nichtbaugewerbetreibende (zB Spengler) erzeugt werden.
4) ZB bei der Pfuscherei.