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Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3981-9

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 2 Pflichten des für die Bauführung Verantwortlichen

Anmerkungen

1) Unnötig ist jeder Baulärm, der bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit sich nicht ergibt.

2) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.

3) Baulärm kann also auch durch Nichtbaugewerbetreibende (zB Spengler) erzeugt werden.

4) ZB bei der Pfuscherei.

BauR Wien | Wiener Baurecht

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