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Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3981-9

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 6 Feststellung von Mängeln durch Eigentümer, Eigentümerinnen, Verfügungsberechtigte und Überprüfende

Anmerkung

1) Aus der Formulierung ergibt sich, daß eine Verwalterhaftung nach § 135 Abs 3 WBO nicht unmittelbar zum Tragen kommt. Ein Gebäudeverwalter wird nur dann verantwortlich sein, wenn er als Verfügungsberechtigter in Frage kommt.

BauR Wien | Wiener Baurecht

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