BauR Wien | Wiener Baurecht
6. Aufl. 2019
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§ 60 Nichtigkeitsgründe
Anmerkung
1) Die Zuständigkeit der BOB ist mit . erloschen. Nichtigerklärungen werden iS des BGBl I 2013/33 auch durch die rechtlich in Betracht kommende Oberbehörde weiter möglich sein.