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Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3981-9

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 10 Ergänzungsgebühr

Anmerkung

1) Abs 2 wurde mit der Nov LGBl 2010/17 angefügt.

Judikatur

1. Ein Erdöltank ist zwar ein Bauwerk, aber kein Gebäude im Sinne des § 10 des Wiener Kanaleinmündungsgesetzes 1955. Die Neuerrichtung eines Erdöltanks löst daher die Entstehung des Anspruches auf Erhebung einer Ergänzungsgebühr nicht aus ( Slg 1963/F).

2. Der Wortlaut des § 10 lit. a bietet keine Handhabe dafür, die nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung einem tatsächlichen Neu- oder Zubau gleichzusetzen, wenn für den seinerzeit konsenslos errichteten Neubau die Kanaleinmündungsgebühr entrichtet worden war ().

BauR Wien | Wiener Baurecht

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