Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3981-9

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 5

Geuder/Fuchs

Anmerkung

1) Die Nov LGBl 2015/35 ist am in Kraft getreten. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.

Im April 2019 wurde eine Neufassung der OIB-Richtlinien beschlossen (OIB-Richtlinien 2019). Dies bedarf auch einer Novellierung der WBTV.

Vorbemerkung zu den Anlagen der Bautechnikverordnung 2015 (WBTV 2015)

Die technischen Bauvorschriften der Länder weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachen. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ausgearbeitet.

Am empfahl die Landesamtsdirektorenkonferenz im Interesse einer möglichst weitreichenden Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich, den Inhalt der Art. 3 bis 36 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in die Landesrechtsordnungen...

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