Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3981-9

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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 137 Übermittlung von Daten

Geuder/Fuchs

Anmerkung

1) Die bisher im § 137 geregelte Nichtigerklärung entfiel nach den EB wegen Seltenheit und weil der Gemeinderat zuständig wäre. Nichtigerklärungen sind daher im Wiener Baurecht nicht mehr möglich.

BauR Wien | Wiener Baurecht

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