BauR Wien | Wiener Baurecht
6. Aufl. 2019
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§ 101 Abgase von Feuerstätten
Anmerkungen
1) Vgl die OIB-RL 3 Pkt 5 (Teil III, Kap 1). S auch zum Begriff der Abgasanlage § 87 Abs 2. Die WBO kennt den Begriff des Rauchfangs nicht mehr.
2) Vgl auch das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPOlG 2015).