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ASoK 9, September 2011, Seite 360

GSVG-Beitragsbefreiung für Sanierungsgewinne

2010/08/0219.

Nach § 25 Abs. 2 Z 3 GSVG kann der Beitragspflichtige beantragen, dass die Beitragsgrundlage um einen Sanierungsgewinn nach den Vorschriften des EStG vermindert wird. Diese Möglichkeit betrifft aber nicht alle aus einem Schuldenerlass resultierenden Gewinne i. S. d. § 36 EStG, sondern nur Sanierungsgewinne i. S. d. § 2 Abs. 2b Z 3 vierter Teilstrich EStG, also Sachverhalte, bei denen es zu keiner Betriebsstilllegung kommt, sondern das Unternehmen fortgeführt wird.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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