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Steuerliche Behandlung gemischt veranlasster Reisen
LStR-Wartungserlass 2011 ( 010222/0121-VI/7/2011).
In den Praxis-News vom April 2011 (ASoK 2011, 159 f.) wurde auf die geänderte Rechtsprechung zur Geltung des Aufteilungsverbots im Zusammenhang mit gemischt (d. h. beruflich und privat) veranlassten Reisen hingewiesen. Bei diesen ist eine Aufteilung bzw. Zuordnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Nächtigungsgeldern S. 362 vorzunehmen, wenn sich eine klare und einwandfreie Trennung von beruflich veranlassten Reiseabschnitten einerseits und privat veranlassten Reiseabschnitten andererseits durchführen lässt. Die von der Rechtsprechung vorgegebenen Grundsätze werden nunmehr auch in die LStR 2002 (Rz. 281 ff.) eingearbeitet:
1. Fahrtkosten
Diese sind im Verhältnis der beruflich veranlassten Zeiten im Verhältnis zu den Gesamtzeiten steuerlich zu berücksichtigen. Neutrale Tage (Wochenenden und Feiertage oder Ersatzruhetage) sowie durch die Fahrt geprägte Tage der Hin- und Rückfahrt sind bei dieser Verhältnisrechnung nicht einzubeziehen.
Bei ausschließlich beruflicher Veranlassung bzw. untergeordneter privater Veranlassungskomponente sind die Fahrtkosten uneingeschränkt absetzbar. Umgekehrt ist kein Abzug der Fahrtkosten möglich...