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Geltendmachung von Diäten bei gemischt veranlassten Reisen
2009/15/0183.
In den Praxis-News wurde bereits mehrfach auf die geänderte steuerliche Behandlung von Aufwendungen bzw. Aufwandsersätzen i. Z. m. gemischt (das heißt beruflich und privat) veranlassten Reisen hingewiesen (zuletzt ASoK 2011, 361 f.). Der VwGH hat dazu in der oben angeführten Entscheidung betont, dass hinsichtlich der Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwendungen und Nächtigungskosten nur auf den jeweiligen Aufenthaltstag abgestellt werden kann. Eine steuerliche Berücksichtigung solcher Mehraufwendungen auf Basis einer Aufsummierung der innerhalb einer Woche liegenden Stunden der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit ist nicht zulässig.