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ASoK 9, September 2011, Seite 356

Dienstleistungserbringung in der EU

Einheitliche Ansprechpartner sollen das Arbeiten über die Grenze erleichtern

Mag. Robert Leitner, MBA

Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen ist, soll das Ziel eines funktionierenden Dienstleistungsmarktes in der Europäischen Union verwirklicht werden. Statt der bisherigen Rechtsfortentwicklung durch den EuGH sollen die Mitgliedstaaten selbst dazu beitragen, dass Hindernisse beim Arbeiten über die Grenze beseitigt werden und die Dienstleistungserbringer aktive Unterstützung erhalten. Den in der Richtlinie verankerten einheitlichen Ansprechpartnern (EAP) kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Deren Aufgaben und die damit verbundenen Informationsrechte für Dienstleistungserbringer werden im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt. Im zweiten Teil stehen die organisatorischen und für die Unternehmen konkret nutzbaren Aspekte im Fokus.

Ziele der Dienstleistungsrichtlinie

Unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wurde 2006 die Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. Ziel dieses Sekundärrechtsaktes ist es, der in den EU-Verträgen verankerten Grundfreiheit der Dienstleistungserbringung endgültig zum Durchbruch zu verhelfen und so zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in einem w...

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