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BPG: Anwendbarkeit für Geschäftsführer; Wertpapierdeckung
§ 1 Abs. 1 BPG regelt die Rahmenbedingungen für Zusagen zu bestimmten Formen betrieblicher Altersvorsorge, die Arbeitnehmern im Rahmen privatrechtlicher Arbeitsverträge vom Arbeitgeber gewährt werden. In der Folge sieht § 1 Abs. 2 BPG eine Sonderregelung vor, deren Auslegung bzw. Verhältnis zu Abs. 1 bisher strittig war. Demnach gilt dieses Gesetz auch für Zusagen gem. Abschnitt 2 (Pensionskasse) oder 2a (Betriebliche Kollektivversicherung) an Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen des Privatrechts, sofern diese aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 25 EStG beziehen und der Arbeitgeber Träger einer betrieblichen Pensionskasse ist oder zugunsten seiner Arbeitnehmer einer überbetrieblichen Pensionskasse beigetreten ist oder für seine Arbeitnehmer eine betriebliche Kollektivversicherung abgeschlossen hat.
Der OGH hat im angeführten Urteil nunmehr klargestellt, dass es sich bei § 1 Abs. 2 BPG um keine Einschränkung des § 1 Abs. 1 BPG, sondern um eine partielle Erweiterung des BPG im Hinblick auf die verwiesenen Vorsorgeinstrumente handelt. Auf eine einem als Arbeitnehmer angestellten Geschäftsführer erteilte Firmenpensionszusage (= direkte Leistungszusage) ist das BPG daher zur G...