Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 10, Oktober 2009, Seite 377

Aufhebungsantrag im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

Johann Fischerlehner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufhebungsantrag im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

Der Fall

Mit Kaufvertrag vom hatte der Berufungswerber gemeinsam mit seiner Ehefrau die Liegenschaft EZ 749, GB K., samt dem darauf errichteten Gebäude erworben. Im Anschluss daran ist das Gebäude saniert worden. Die Sanierungskosten haben im Jahr 1999 849.796,78 ATS netto und die darauf entfallende Umsatzsteuer 169.959,34 ATS betragen. Die Sanierungskosten für das Jahr 2000 haben 686.446,24 ATS netto und die darauf entfallende Umsatzsteuer 135.471,06 ATS betragen. Für das Jahr 2001 haben die Sanierungskosten 157.497,47 ATS netto und die darauf entfallende Umsatzsteuer 26.098,09 ATS betragen.

Das Gebäude wird zu 14 % betrieblich und 86 % zu privaten Zwecken genutzt.

In den Umsatzsteuerbescheiden für 1999, 2000 und 2001 vom , und , deren Aufhebung gemäß § 299 BAO beantragt wird, wurden die anteiligen Vorsteuern erklärungsgemäß nach dieser Aufteilung (14 % betrieblich und 86 % privat) anerkannt.

Die beantragte Änderung bezieht sich somit nicht auf eine vermeintlich unrichtige Annahme eines Sachverhalts (z. B. unrichtige Nutzungsaufteilung), sondern ausschließlich auf rechtliche Gr...

Daten werden geladen...