Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Der Fall
In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 machte der Antragsteller außergewöhnliche Belastungen in Höhe von beinahe 3.600 Euro geltend. Da ihm vom Bundessozialamt das Bestehen einer 50%igen Behinderung seit dem Jahr 2006 bescheiS. 371 nigt worden war, beantragte er, den genannten Betrag ohne Abzug eines Selbstbehalts steuermindernd zu berücksichtigen. Die Feststellung der Behinderung erfolgte aufgrund von Wirbelsäulen- und Gelenksproblemen. Die Aufwendungen entstanden im Zusammenhang mit einem Kuraufenthalt sowie mit Zahnbehandlungen.
Das Finanzamt anerkannte die auf die Zahnbehandlung entfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastung; dies jedoch nu...