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Reisekosten im Zusammenhang mit Berufsfortbildung
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Reisekosten im Zusammenhang mit Berufsfortbildung | |
Der Fall
Der Steuerpflichtige studiert neben seiner Tätigkeit als Elektrotechniker berufsbegleitend Wirtschaftsingenieurwesen mittels eines Fernstudiums an einer deutschen Fachhochschule. Dieses Studium, welches speziell auf HTL-Absolventen zugeschnitten ist, hat eine verkürzte Studiendauer von vier Semestern.
Die Vorlesungen finden einmal pro Monat an einem Wochenende in der HTL Wiener Neustadt statt. Darüber hinaus werden Projekte und Aufgaben in Form von Gruppenarbeiten (Lerngruppe) erarbeitet; dies in der Form, dass sich eine Gruppe von drei Studenten abwechselnd bei einem der drei Beteiligten im Privathaushalt trifft. Diese Gruppenarbeiten werden entweder per Post in gebundener Form, per E-Mail oder persönlich bei der nächsten Vorlesung an den Prüfer übergeben.
Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer fest, wobei es die Kilometergelder und Diäten für die Fahrten zu den Vorlesungen in Wiener Neustadt als Werbungskosten anerkannte, jene für die Fahrten zu den Lerngruppen jedoch unberücksichtigt ließ.
Die Entscheidung
Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass es sich beim in Rede stehenden Fernstudium um...