Missbräuchliche Inanspruchnahme der Elternteilzeit
Fehlt die Voraussetzung der Betreuung des Kleinkindes, so kann der Arbeitgeber eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs auf Elternteilzeit einbringen
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 8/2021, 296