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ASoK 8, August 2021, Seite 295

Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz

Die Abänderung oder vorzeitige Beendigung der Elternteilzeitvereinbarung bedarf nach § 28 Abs 3 und 4 iVm Abs 1 Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz der Schriftform ().

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