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SWK 14-15, 20. Mai 2019, Seite 712

Krankheitskosten bei Folgeerkrankungen

Krankheitskosten etwaiger Folgeerkrankungen einer Behinderung iSd § 1 Abs 2 VO BGBl 1996/303 sind als Kosten der Heilbehandlung nach § 4 VO BGBl 1996/303 und somit ohne Abzug des Selbstbehalts zu berücksichtigen.

Dass aus der Folgeerkrankung selbst eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) von mindestens 25 % resultieren müsste, ist dabei nicht erforderlich. – (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2016/13/0010)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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