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SWK 14-15, 20. Mai 2019, Seite 698

Säumnisbeschwerde als taugliches Instrument bei unerledigten Rückzahlungsanträgen?

Problemstellung und Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage

Carina Urban-Kompek

Im konkreten Fall beantragte die Steuerpflichtige bei der zuständigen Abgabenbehörde die Rückzahlung eines Steuerguthabens. Die Abgabenbehörde blieb jedoch mehr als sechs Monate säumig, sodass mangels rechtlicher Alternativen Säumnisbeschwerde eingebracht wurde. Das BFG sprach aus, dass ein Rückzahlungsantrag nicht mit Säumnisbeschwerde verfolgbar sei. Die ordentliche Revision wurde jedoch für zulässig erachtet.

1. Ausgangslage und Problemstellung

Das Steuerkonto der Steuerpflichtigen wies ein hohes Guthaben aus, das sowohl kassenmäßig als auch tatsächlich vorlag. Gemäß § 239 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs 4 BAO) auf Antrag des Steuerpflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ein Guthaben am Abgabenkonto ist dann gegeben, wenn die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften zugunsten des Steuerpflichtigen übersteigt, was im Anlassfall unstrittig vorlag. Einschränkend hält Abs 2 leg cit fest, dass die Abgabenbehörde den Rückzahlungsbetrag auf jenen Teil des Guthabens beschränken kann, der die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Steuerpflichtige nicht später als drei Monate nach Stellung des Rückzahlungsantrags zu entrichten haben wird. Diese Einschrän...

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